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Ausbildungsziel: Staatlich anerkannter Heilpädagoge Zugangsvoraussetzungen: 1. Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss 2. a) Abschluss einer Fachschule für Sozialwesen im Fachbereich Sozialpädagogik oder Heilerziehungspflege und die staatliche Anerkennung als Erzieher oder Heilerziehungspfleger oder 2. b) der als gleichwertig anerkannte Abschluss einer Erzieherausbildung der ehemaligen DDR und 3. im Anschluss an den Erwerb eines Abschlusses nach Nummer 2 eine mindestens einjährige Berufstätigkeit, die für die Arbeit in der Heilpädagogik förderlich ist 4. bei berufsbegleitender Ausbildung den Nachweis einer Tätigkeit im förderlichen oder integrativen Bereich Ausbildungsdauer: bei Vollzeitausbildung 2 Jahre bei berufsbegleitender Ausbildung 3 Jahre Ausbildungsinhalte: Pflichtfächer: Heilpädagogik mit Berufskunde, Psychologie, Medizin, Rechtskunde, Soziologie, Allgemeine Übungen Wahlpflichtfächer/Wahlfächer: Rhythmik, Psychomotorische Übungsbehandlung, Spielpädagogik, Heilpädagogisches Musizieren, Heilpädagogisches Werken und gestalten Prüfungen: schriftlich: Heilpädagogik mit Berufskunde, Medizin, Psychologie mündlich: Rechtkunde, Soziologie, Kolloquium Einsatzbereiche: Fördereinrichtungen (z.B. Kita, Schule, Werkstatt) Integrative Einrichtungen Heilpädagogische Heime und Wohngruppen Beratungsstellen
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| Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 02. Dezember 2011 um 21:52 Uhr |