Fachschule für Sozialwesen
 

Ausbildungsziel:

Staatlich anerkannter Heilpädagoge

Zugangsvoraussetzungen:

1. Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss

2. a) Abschluss einer Fachschule für Sozialwesen im Fachbereich Sozialpädagogik oder Heilerziehungspflege und die staatliche Anerkennung als Erzieher oder Heilerziehungspfleger

oder

2. b) der als gleichwertig anerkannte Abschluss einer Erzieherausbildung der ehemaligen DDR

und

3. im Anschluss an den Erwerb eines Abschlusses nach Nummer 2 eine mindestens einjährige Berufstätigkeit, die für die Arbeit in der Heilpädagogik förderlich ist

4. bei berufsbegleitender Ausbildung den Nachweis einer Tätigkeit im förderlichen oder integrativen Bereich

Ausbildungsdauer:

bei Vollzeitausbildung 2 Jahre

bei berufsbegleitender Ausbildung 3 Jahre

Ausbildungsinhalte:

Pflichtfächer:

Heilpädagogik mit Berufskunde, Psychologie, Medizin, Rechtskunde, Soziologie, Allgemeine Übungen

Wahlpflichtfächer/Wahlfächer:

Rhythmik, Psychomotorische Übungsbehandlung, Spielpädagogik, Heilpädagogisches Musizieren, Heilpädagogisches Werken und gestalten

Prüfungen:

schriftlich:

Heilpädagogik mit Berufskunde, Medizin, Psychologie

mündlich:

Rechtkunde, Soziologie, Kolloquium

Einsatzbereiche:

Fördereinrichtungen (z.B. Kita, Schule, Werkstatt)

Integrative Einrichtungen

Heilpädagogische Heime und Wohngruppen

Beratungsstellen

 

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 02. Dezember 2011 um 21:52 Uhr